Abteilungsordnung

§1 Name und Mitgliedschaft

  1. Alle aktiven und passiven Vereinsmitglieder, die bei der Abteilung Turnen gemeldet sind, bilden die Abteilung Turnen des TSV Ellhofen e.V.
  2. Der TSV Ellhofen e.V. ist Mitglied im Schwäbischen Turnerbund e.V. und im Turngau Heilbronn e.V.

§2 Aufgaben und Ziele

  1. Aufgabe ist die Pflege und Förderung des Turnens, das von Jahn begründet wurde und heute aus zeitgemäßen Formen vielseitiger Bewegungsangebote in den Bereichen Gerätturnen, Kinderturnen und Gymwelt besteht.
  2. Diese Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch Errichten und Pflegen von Sportanlagen, Förderung sportlicher Übungen und Leistungen und durchführen von Veranstaltungen und Festen.
  3. Zur Lösung dieser Aufgaben steht der TSV in Kontakt mit Behörden, Institutionen und Organisationen, die sich mit Leibesübungen sowie Jugenderziehung und Jugendpflege befassen.
  4. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  5. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§3 Abteilungsbeitrag

  1. Die Abteilungsversammlung kann einen Abteilungsbeitrag festlegen.
  2. Es können für bestimmte Angebote Zusatzbeiträge oder Kursgebühren verlangt werden.
  3. Diese bestimmt der Abteilungsvorstand. Über Anträge auf Stundung oder Erlass von Abteilungsbeiträgen, Zusatzbeiträgen und Kursgebühren entscheidet der Abteilungsvorstand endgültig.

§4 Organe der Abteilung

  1. Organe der Turnabteilung sind der Abteilungsvorstand, der Turnjugendausschuss, die Fachausschüsse Gerätturnen, Kinderturnen und Gymwelt, die Abteilungsjugendversammlung und die Abteilungsversammlung.
  2. Abteilungsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Der Abteilungsvorstand kann aber bei Bedarf eine Vergütung nach Maßgabe einer Aufwandsentschädigung im Sinne des § 3 Nr. 26a EStG beschließen.

§5 Haftung der Organmitglieder und Vertreter

Die Haftung der Mitglieder der Organe, der besonderen Vertreter oder der mit der Vertretung beauftragten Vereinsmitglieder wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Werden diese Personen von Dritten zur Haftung herangezogen, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, so haben diese gegen den Verein einen Anspruch auf Ersatz ihrer Aufwendungen zur Abwehr der Ansprüche sowie auf Freistellung von Ansprüchen Dritter.

 

§6 Abteilungsvorstand

  1. Der Abteilungsvorstand besteht aus:
    1. Vorsitzender Gerätturnen
    2. Stellvertretender Vorsitzender Gerätturnen
    3. Vorsitzender Kinderturnen
    4. Stellvertretender Vorsitzender Kinderturnen
    5. Vorsitzender Gymwelt
    6. Stellvertretender Vorsitzender Gymwelt
    7. Vorsitzender Finanzen
    8. Vorsitzender Veranstaltungen und Sonderprojekte
    9. Jugendsprecher Gerätturnen
    10. Jugendsprecher Kinderturnen
  2. Der Abteilungsvorstand wählt aus seinen Reihen den Abteilungsvorsitzenden und dessen Stellvertreter.
  3. Der Abteilungsvorstand führt die Geschäfte der Abteilung nach Maßgabe der Satzung, der Abteilungsordnung und der Beschlüsse der Abteilungsversammlung. Der Abteilungsvorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Abteilungsvorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die des stellvertretenden Abteilungsvorsitzenden. Der Abteilungsvorstand ist berechtigt, für bestimmte Zwecke Unterausschüsse einzusetzen. Der Abteilungsvorstand kann verbindliche Ordnungen erlassen. Über seine Tätigkeit hat der Abteilungsvorstand der Abteilungsversammlung zu berichten.
  4. Der Abteilungsvorstand wird von der Abteilungsversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt bis zur satzungsgemäßen Neuwahl im Amt. Wählbar sind nur Vereinsmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (Ausnahme Abteilungsjugendsprecher). Die Wiederwahl eines Abteilungsvorstandmitgliedes ist zulässig. Verschiedene Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt werden.
  5. Über Beschlüsse des Abteilungsvorstandes ist ein Protokoll zu führen, das vom Abteilungsvorsitzenden und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.
  6. Die Sitzungen des Abteilungsvorstandes sind vom Abteilungsvorsitzenden oder dem stellvertretenden Abteilungsvorsitzenden mindestens eine Woche vorher einzuberufen.

§7 Turnjugend

  1. Alle Abteilungsmitglieder bis zum 18. Lebensjahr und alle regelmäßig und unmittelbar in der Turnjugendarbeit tätigen Mitglieder bilden die Turnjugend.
  2. Die Turnjugend kann sich eine Turnjugendordnung geben. Diese darf dieser Abteilungsordnung und der Vereinsjugendordnung nicht wiedersprechen.
  3. Die Turnjugend wird von Turnjugendausschuss geleitet. Dieser besteht aus dem Abteilungsleiter Kinderturnen, dem stellvertretenden Abteilungsleiter Kinderturnen, dem Jugendsprecher Kinderturnen, dem Jugendsprecher Gerätturnen und weitere in der Turnjugendordnung zu bestimmenden Personen.
  4. Der Turnjugendausschuss wird von der Abteilungsjugendversammlung gewählt. Diese findet mindestens 2 Wochen vor der Abteilungsversammlung und der Jugendversammlung statt.

§8 Fachausschüsse Gerätturnen, Kinderturnen und Gymwelt

  1. Für die Bereiche Gerätturnen, Kinderturnen und Gymwelt können Fachausschüsse gebildet werden.
  2. Die Auschüsse werden durch ihre Vorsitzenden bzw, deren Stellvertreter geleitet.
  3. Zur Wahrnehmung der Aufgaben können vom Abteilungsvorstand weitere Mitarbeiter in die Ausschüsse berufen werden.
  4. Die Ausschüsse können sich Bereichsordnungen geben. Diese müssen vom Abteilungsvorstand verabschiedet werden.

§9 Abteilungsversammlung

  1. Die Abteilungsversammlung findet einmal jährlich mindestens 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung statt. Die Einladung zur Abteilungsversammlung ist mindestens zwei Wochen vor dem Versammlungstermin unter Mitteilung der Tagesordnung im örtlichen Amtsblatt der Gemeinde Ellhofen zu veröffentlichen. Jedes Mitglied der Turnabteilung ist zur Teilnahme an der Abteilungsversammlung berechtigt.
  2. Außerordentliche Abteilungsversammlungen können entsprechend den vorstehenden Bestimmungen jederzeit einberufen werden. Der Abteilungsvorstand muss eine außerordentliche Abteilungsversammlung einberufen, wenn ein Fünftel aller Abteilungsmitglieder eine Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt. Der Abteilungsausschuss ist verpflichtet, die Punkte auf die Tagesordnung zu setzen, über die die Abteilungsversammlung entscheiden soll.
  3. Die Tagesordnung der Abteilungsversammlung enthält folgende Punkte:
    1. Tätigkeitsbericht des Abteilungsvorstands
    2. Bericht des Vorsitzenden Finanzen
    3. Entlastung des Abteilungsvorstands
    4. Wahlen
    5. Anträge müssen eine Woche vor der Abteilungsversammlung schriftlich beim Abteilungsleiter eingereicht werden.
  4. Die Abteilungsversammlung wählt den Vorsitzenden Gerätturnen, den Vorsitzenden Kinderturnen, den Vorsitzenden, deren Stellvertreter und den Vorsitzenden Finanzen auf zwei Jahre im Wechsel. Wobei die Vorsitzenden gleichzeitig und die Stellvertreter gleichzeitig gewählt werden. Die Jugendsprecher Gerätturnen und Kinderturnen werden von der Abteilungsjugendversammlung gewählt und von der Abteilungsversammlung bestätigt.
  5. Über die Abteilungsversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Abteilungsvorsitzenden und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Beschlüsse sind wörtlich in das Protokoll aufzunehmen. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst.
  6. Den Vorsitz bei der Abteilungsversammlung führt bis zur Entlastung der Abteilungsvorsitzende. Die Entlastung des Ausschusses und die Leitung der Neuwahlen übernimmt eine von der Versammlung zu bestimmende Person. Nach der Wahl übernimmt der Abteilungsvorsitzende die weitere Führung durch die Versammlung.
  7. Änderungen der Abteilungsordnung bedürfen einer 3/4-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
  8. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Vereins, die am Tag der Abteilungsversammlung mindestens sechzehn Jahre alt sind, soweit sie der Turnabteilung angehören und die Jugendsprecher Gerätturnen und Kinderturnen.

§10 Vertretung der Abteilung Turnen im Verein

  1. Die Vorsitzenden Gerätturnen, Kindertunen und Gymwelt vertreten die Turnabteilung mit Sitz und Stimme im Ausschuss des TSV Ellhofen e.V.
  2. Der Vorsitzende Kinderturnen und die Jugendsprecher Gerätturnen und Kinderturnen vertreten die Turnabteilung im Jugendausschuss des TSV Ellhofen e.V.

§11 Abteilungskasse

  1. Die Abteilung wirtschaftet selbständig und eigenverantwortlich im Rahmen der Finanzordnung und der Satzung des TSV Ellhofen e.V.
  2. Die Abteilungskasse ist Teil des Vereinsvermögens.
  3. Die Abteilungskasse ist am Ende jedes Quartals mit dem Stv. Vorsitzenden für Finanzen abzustimmen.

§12 Auflösung der Abteilung

  1. Die Auflösung der Abteilung kann nur in einer Abteilungsversammlung beschlossen werden. Die Abteilung kann nur aufgelöst werden, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist und 3/4 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Auflösung zustimmt.
  2. Bei Auflösung der Abteilung fällt das Vermögen der Abteilung an den Gesamtverein, der das Vermögen für Satzungszwecke zu verwenden hat.

§13 Gültigkeit der Abteilungsordnung

  1. Diese Abteilungsordnung ist in der vorliegenden Fassung von der Abteilungsversammlung der Turnabteilung am 10.03.2014 beschlossen worden.
  2. Sie tritt mit der Zustimmung des Ausschusses des TSV Ellhofen e.V. in Kraft.

In dieser Satzung wird bei der Bezeichnung der Funktionen ausschließlich die männliche Form verwendet. Jedoch sind Männer und Frauen in gleicher Weise angesprochen. Die verwendeten männlichen Bezeichnungen dienen allein der Vereinfachung und Lesbarkeit dieser Satzung.

 

Save
Cookies user preferences
We use cookies to ensure you to get the best experience on our website. If you decline the use of cookies, this website may not function as expected.
Accept all
Decline all
Read more
Unknown
Unknown
Accept
Decline
Analytics
Tools used to analyze the data to measure the effectiveness of a website and to understand how it works.
Google Analytics
Accept
Decline